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Rauenthaler LagenbuchEin Nachschlagewerk über den Hang von Rauenthal und über das Rheingauer Etikett

Einzellage

Langenstück, ein Lagenname in drei Gemarkungen

Der einzige Lagenname der Gemarkung, der gemarkungsübergreifend geführt wird, und der einzige, bei dem der Gemeindename nicht weggelassen werden darf.

Langer gleichmäßiger Weinberghang, dessen Rebzeilen sich über eine Geländekante hinweg fortsetzen, unter tief stehender Nachmittagssonne

Der Name „Langenstück“ nimmt unter den Lagennamen der Gemarkung Rauenthal eine Sonderstellung ein, die sich schon auf den ersten Blick in den amtlichen Verzeichnissen zeigt. Während Namen wie „Baiken“ oder „Nonnenberg“ im Rheingau nur einmal geführt werden, tragen drei voneinander getrennte Einzellagen den Namen „Langenstück“, die zu drei verschiedenen Gemarkungen gehören. Der Name ist gemarkungsübergreifend, und genau daraus folgt die Pflicht, ihn niemals ohne den Gemeindenamen zu schreiben.

Drei Einzellagen unter einem Namen

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt in seinem Verzeichnis der geografischen Angaben des Anbaugebietes Rheingau drei getrennte Einzellagen unter dem Namen „Langenstück“. Es handelt sich um „Eltviller Langenstück“, „Rauenthaler Langenstück“ und „Wallufer Langenstück“. Die Anlage 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht ordnet diese drei Lagen den Gemarkungen Eltville (Nummer 1.21), Rauenthal (Nummer 1.22) und Walluf (Nummer 1.24) zu.

Es handelt sich also nicht um eine einzige Lage, die über drei Gemarkungen hinwegläge, sondern um drei rechtlich selbstständige Einzellagen, die lediglich denselben Lagenteilnamen tragen. Für die Gemarkung Rauenthal ist allein das „Rauenthaler Langenstück“ einschlägig. Die Kopfnotiz zur Anlage 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht weist diese Namen eigens als gemarkungsübergreifend geführte Namen aus.

Die drei Einzellagen namens Langenstück im Rheingau, nach Anlage 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht
EinzellageGemarkungNr. laut Anlage 3
Eltviller LangenstückEltville1.21
Rauenthaler LangenstückRauenthal1.22
Wallufer LangenstückWalluf1.24

Die Stellung der Lage in der Gemarkung Rauenthal

Nach Anlage 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht gehört das Rauenthaler Langenstück zum Bereich Johannisberg, zur Großlage Steinmächer und, als der Einzellage zugeordneter Gemeindename, zur Gemeinde Rauenthal. Dieselbe Quelle führt die übrigen Einzellagen der Gemarkung Rauenthal, nämlich Baiken, Wülfen, Rothenberg, Gehrn und Nonnenberg, die ebenfalls sämtlich zur Großlage Steinmächer gehören. Der Name „Langenstück“ ist innerhalb dieser Liste der einzige, der zugleich in anderen Gemarkungen des Rheingaus geführt wird.

Für das Rauenthaler Langenstück sind nach dem Verzeichnis des Regierungspräsidiums Darmstadt, Punkt 3.5 „Die in die Weinbergsrolle eingetragenen Gewannbezeichnungen“, die Gewannbezeichnungen „Auf dem Heinzental“ und „Obere Wieshell“ eingetragen. Auch hieran hängt eine Angabepflicht: Das Regierungspräsidium Darmstadt stellt hierzu die Regel auf, „Wird eine Gewannbezeichnung angegeben, so ist die Gemeinde oder der Ortsteil anzugeben. Die Angabe des zugeordneten Lagennamens ist obligatorisch.“ Die Gewannbezeichnung tritt also nicht an die Stelle des Lagennamens, sondern tritt neben ihn, und auch sie verlangt die Nennung der Gemeinde.

Die Pflicht zur Angabe der Gemeinde bei Lagennamen

Die Kennzeichnungsregel, die den Fall des Langenstück unmittelbar betrifft, findet sich im Info-Blatt „GEOGRAPHISCHE ANGABEN“ des Regierungspräsidiums Darmstadt. Sie unterscheidet zwischen der Angabe eines Anbaugebietes und der Angabe eines enger gelegenen Namens, etwa eines Lagennamens, und knüpft an die engere Angabe zusätzliche Pflichten.

„Wird eine engere geografische Bezeichnung als der Name eines bestimmten Anbaugebietes sowie eines Landweingebietes gewählt, so ist bei Qualitätswein b.A. zusätzlich das bestimmte Anbaugebiet … anzugeben … Bei der Wahl eines Lagennamens ist außerdem die Gemeinde oder der Ortsteil anzugeben. Erstreckt sich die Lage über mehrere Gemeinden, so ist der in der Weinbergsrolle festgelegte Gemeindename anzugeben.“

Info-Blatt „GEOGRAPHISCHE ANGABEN“, Regierungspräsidium Darmstadt

Diese Regel hat einen doppelten Sinn. Erstens ordnet sie jedem Lagennamen die Gemeinde oder den Ortsteil zu, sodass aus einem bloßen Lageteilnamen eine vollständige, eindeutige geografische Angabe wird. Zweitens regelt sie den Sonderfall einer Lage, die sich über mehrere Gemeinden erstreckt, indem sie auf den in der Weinbergsrolle festgelegten Gemeindenamen verweist. Der Fall des Langenstücks liegt anders, ist aber von derselben Ordnung erfasst: Drei getrennte Lagen tragen denselben Namen, und nur der Gemeindename, im Etikett wie im Text, unterscheidet sie voneinander.

Warum der bloße Name unzulässig bleibt

Würde ein Text oder ein Etikett allein „Langenstück“ schreiben, so wäre diese Angabe mehrdeutig. Sie könnte das Eltviller, das Rauenthaler oder das Wallufer Langenstück bezeichnen, drei Lagen, die verschiedenen Gemarkungen und, auf der Ebene der Weinbergsrolle, verschiedenen Eintragungen zugeordnet sind. Die Angabe wäre also weder für den Verbraucher aufschlussreich noch mit der amtlichen Lagenstruktur in Einklang zu bringen. Aus diesem Grund wird in einem Werk über die Lagen der Gemarkung Rauenthal der Name stets in der Form „Rauenthaler Langenstück“, „Eltviller Langenstück“ oder „Wallufer Langenstück“ geführt, niemals ohne den vorangestellten Gemeindenamen.

Dasselbe gilt sinngemäß für alle übrigen Bestandteile einer geografischen Angabe. Wer eine Gewannbezeichnung wie „Auf dem Heinzental“ nennt, muss nach der oben zitierten Regel des Regierungspräsidiums Darmstadt ebenfalls die Gemeinde oder den Ortsteil angeben und zusätzlich den zugeordneten Lagennamen führen. Die Angabe der Gemeinde ist also nicht eine Gepflogenheit des Sprachgebrauchs, sondern Bestandteil der zulässigen Angabe selbst.

Was die amtlichen Quellen zum Langenstück nicht hergeben

Zu Fläche, Exposition und Neigung des Rauenthaler Langenstückes wird von keiner amtlichen Quelle ein Wert veröffentlicht. Nichtamtliche Angaben, die in freien Nachschlagewerken und auf privaten Internetseiten zu den Rheingauer Lagen umlaufen, bleiben ohne beigefügte amtliche Referenz und werden hier nicht wiedergegeben. Der Boden der Lage wird auf einer privaten Seite als bunter Schiefer beschrieben, diese Angabe stammt jedoch nicht aus amtlicher Veröffentlichung und behält diesen Vorbehalt.

Das parzellenscharfe Bild der Lage steht allein in der Weinbergsrolle. Sie ist beim Dezernat Weinbau in Eltville einsehbar, wird aber nicht im Internet veröffentlicht.

Diese Seite behandelt allein den Namen „Langenstück“ und seine Kennzeichnungsfolge. Sie legt keine Rebflächenzahlen, Neigungsgrade oder Bodenprofile der drei Einzellagen dar, weil solche Angaben amtlicherseits nicht veröffentlicht sind, und sie beschreibt nicht die Bewirtschaftung oder die Erzeugnisse der Lagen. Die Weinbergsrolle beim Dezernat Weinbau in Eltville bleibt die einschlägige Stelle für alle weitergehenden Angaben.